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Maschinen-und Betriebshilfsring Nordthüringen e.V. 
Jechaer Anger 11
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 601400
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Betriebshilfe

 

Merkblatt - Betriebs- und Haushaltshilfe für
landwirtschaftliche Unternehmen im Freistaat Thüringen

Wer ist antragsberechtigt?
Alle Personen, die Mitglied der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse für die
Landwirtschaft sind.
Die Leistung wird erbracht beim Aufall des:
- Unternehmers
- mitarbeitenden Ehegatten
- versicherten Familienangehörigen, wenn sie Aufgaben
  des Unternehmers bzw. Ehegatten ständig wahrnehmen.

Wer leistet Betriebs- und Haushaltshilfe?
Die Leistung wird im Auftrag der LBG für die Landwirtschaft durch den Maschinen und Betriebs-hilfsring Nordthüringen erbracht. Versicherung -u. Beitragspflicht bei LBG muß bestehen.

Umfang der Leistung
Es ist die Aufgabe der Einsatzstelle, Einsatzkräfte im
Einzelfall bereitzustellen. Es können gestellte und
selbstbeschaffte Ersatzkräfte eingesetzt und abgerechnet
werden.

 

Weiter Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Maschinenring

Gestelle Ersatzkräfte durch MBR
Der MBR Nordthüringen stellt im Auftrag des
Sozialversicherungsträgers Ersatzkräfte.
Es werden:
- Antragstellung an die LBG
- Einsatz und Kontrolle der BH
- Abrechnung des Einsatzes
  (Std.-Vergütung entspr. Verrechnungssätze
   12,78 € /Std.  bis   15,34 € /Std.)

selbstbeschaffte Ersatzkräfte
Landwirt muß Ersatzkraft selber beschaffen,
Landwirt selber:
- Antragstellung an die LBG
- Abrechnung des Einsatzes
  (Std. Vergütung 7,03 € /Std. aber höchstens
    56,24 € / Tag )