- landwirtschaftliche Betriebe in sozialer Notlage
(Krankheit, Unfall, Kur oder Tod) eines im Betrieb
Beschäftigten
- bei Problemen im landwirtschaftlichen Betrieb im
Produktionsablauf oder in Saisonzeiten
Nähere Informationen beim MBR Nordthüringrn e.V.